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Generalstände

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Als Generalstände (frz. États généraux) bezeichnet man die seit 1302 in Frankreich einberufene Versammlung von Vertretern der drei Stände. Diese bestanden aus Klerus, Adel sowie dem Dritten Stand, welcher die große Mehrheit der Bevölkerung ausmachte. De facto war in dem Dritten Stand hauptsächlich das Bildungs- und Besitzbürgertum der Städte vertreten.

Die Generalstände wurden meist in Krisenzeiten vom König einberufen, wenn es galt, neue Steuern durchzusetzen oder außenpolitisch riskante Verträge absegnen zu lassen. Die Ursprünge der Ständeversammlung liegen in der alten Pflicht des Adels, den König zu beraten. Stets wieder gab es Versuche der Versammlung, Einfluss auf die königliche Gesetzgebung zu gewinnen, die aber nicht sehr erfolgreich waren.

Im 14. und 15. Jahrhundert hatten die Generalstände ihren größten Machteinfluss, unter Karl VII. jedoch verloren sie an Bedeutung. 1614 wurden sie angeblich anlässlich der Volljährigkeit Ludwigs XIII. zu dem letzten Mal einberufen, dahinter steckte jedoch der Druck hochadliger Vertreter, die ihre politische und ökonomische Stellung gefährdet sahen und auf die königliche Politik zu ihren Gunsten Einfluss nehmen wollten. Das Selbstverständnis der Herrscher Frankreichs in der neuen Ära des Absolutismus ließ dann die Einberufung der Generalstände nicht mehr zu.

Erst am 5.05 1789 wurden sie von Ludwig XVI. aufgrund der finanziellen Krise auf Druck des Adels hin in Frankreich wieder einberufen. Doch in dem Kampf um die Abstimmungsmodalitäten kam es zur Auseinandersetzung zwischen Adel, König und den Vertretern des Dritten Standes. Am 17.06 1789 erklärte sich der Dritte Stand zur Nationalversammlung und beschleunigte somit die Französische Revolution, die mit einem Aufstand des Adels begonnen hatte, entscheidend.

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